Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenversicherung, die im Rahmen eines
Gruppenversicherungsvertrages (Kollektivrahmenvertrag) abgeschlossen wird. Vertragspartner,
Versicherungsnehmer und Beitragszahler in der Regel der Arbeitgeber. Die Mitarbeiter sind die
versicherten Personen und kommen in den Genuss von Vorteilen einer privaten Kranken-Zusatzversicherung. Die Beiträge sind ohne Alterungsrückstellung kalkuliert und damit vergleichbar günstig.
Welche Finanzierungsformen eine bKV sind möglich?
Eine bKV ist grundsätzlich arbeitgeberfinanziert. In der Praxis sind aber auch die Finanzierungsformen durch den Arbeitnehmer (sog. fakultatives Geschäft) bzw. Formen der Mischfinanzierung möglich. Bei der Mischfinanzierung werden die bKV-Beiträge anteilig vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.
Welche Produkte werden im Rahmen einer bKV angeboten?
Die bKV-Produkte der Barmenia sind von der Anlage her jeweils zielorientiert ausgerichtet, attraktiv gestaltet und prozessoptimiert umgesetzt worden – mit den Bedürfnissen des Mittelstands im Fokus. Im Rahmen der bKV bieten wir daher eine Reihe von attraktiven Produkten an.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung für die Mitarbeiter?
Für die folgenden bKV-Produkte ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich:
Vorsorge-Gutscheine, Erschöpfungs-Vorsorge, Zahn-Vorsorge, Manager-Vorsorge, Telemedizin und Auslandsreisen. Für alle anderen Produkte ist ebenfalls keine Gesundheitsprüfung erforderlich, wenn
die Mindestanzahl an versicherungsfähigen Arbeitnehmern von 5 bzw. 20 Personen erreicht wird und zusätzlich mindestens 90 % der versicherungsfähigen Arbeitnehmer des Unternehmens versichert
werden.
Sehen die Produkte Wartezeiten vor?
Nein, die üblichen Wartezeiten für private Krankenversicherungen entfallen. Sie können Leistungen ab Beginn Ihres Versicherungsvertrages in Anspruch nehmen. Ihr Versicherungsschutz gilt somit ab dem 1. Tag.
Der Rahmenvertrag läuft zunächst für die Dauer von zwei Jahren und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er vom Versicherungsnehmer durch schriftliche Erklärung nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten vor Ende des Versicherungsjahres ordentlich gekündigt wird.
Alle in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Kinder des Arbeitnehmers bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sowie in der GKV versicherte Ehepartner und Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz können ebenfalls die bKV-Produkte abschließen. Die Beiträge sind für diese Personen identisch mit denen der versicherten Mitarbeiter.
Die Barmenia akzeptiert Doppelversicherung grundsätzlich immer dann, wenn der Tarif im Falle
mehrerer Ansprüche bei der Barmenia auch noch eine Erstattung vorsehen könnte (z. B. Zahnersatz, Brille, Vorsorge-Gutscheine). Im stationären Bereich ist die Doppelabsicherung unzweckmäßig. Hier
sollte eine klare Entscheidung getroffen werden (i.d.R. Kündigung des privaten Vertrages oder die Vereinbarung einer Anwartschaft für die Zeit, in dem Anspruch auf die bKV besteht). In allen
anderen Fällen ist eine Beratung der Barmenia sinnvoll – der Mitversicherer sollte informiert werden.
Jasmin Fleischer
Barmenia Agentur
Unterste Kamp 11
42549 Velbert
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