Seit 2018 dürfen Arbeitnehmer jährlich bis zu 8 Prozent der BBG der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei einzahlen. 2022 sind dies bis zu 564 Euro monatlich. Beträge unter diesem Wert musst du also nicht angeben, sie werden bereits in der Lohnabrechnung als steuerfrei geführt.
Egal ob lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung: Die Auszahlungen müssen als Einkünfte voll versteuern. Das ist die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Immerhin verringert sich der persönliche Steuersatz in der Regel im Ruhestand deutlich.
Da wir allerdings keine Steuerberater sind, verweisen wir in diesem Bereich auf unsere Kollegen und Kolleginnen in diesem Bereich, da es hier auch weitere Regelungen gibt (Beispielweise geringfügige Kapitalauszahlungen)
Jasmin Fleischer
Barmenia Agentur
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